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Vereinigung der Haus- und Hobbybrauer in Deutschland e. V.

Brauprotokoll

Aufzeichnungen über den Brauprozess sind immer dann sinnvoll, wenn man ein Bier noch Nachbrauen möchte oder auch um später eine Fehleranalyse durchführen zu können. Hier eine kleine Auflistung über das, was sich üblicherweise in einem Brauprotokoll zu lesen ist:

Art und Mengen der Rohstoffe, also auch Hopfensorte, Hefemenge und Malzschüttung. Des weiteren Zeiten und Temperaturen während des Maischens. Beim Läutern ist die Nachgussmenge und Stammwürzegehalt der entstehenden Gesamtwürze vor dem Kochen interessant. Zeitpunkt der Hefegabe, Dauer und Temperatur der Haupt- und Nachgärung bis zur Trinkreife schließen den Bericht ab.

Es gibt viele Beispiele für ein Brauprotokoll. Im Downloadbereich stellen wir eines zur Verfügung, das die Mindestanforderungen an ein Brauprotokoll erfüllt.

Unserer Braugruppe Vierbräu bietet ebenfalls gute Brauprotokolle (auch den Kochmaischverfahren) an.

Hinweis/Empfehlung: Hauptzollamt, Biersteuer und Braurecht

Vor der Vergärung der hergestellten Bierwürze ist eine formlose Anmeldung als Hobbybrauer beim zuständigen Hauptzollamt erforderlich. 200 Liter pro Jahr sind dabei für jeden von der Biersteuer befreit. Darüberhinausgehende hergestellte Biermengen müssen versteuert werden, wobei unbestritten der Verwaltungsaufwand höher ist, als der Ärger um die abzugebenden Euro.

Mehr dazu siehe auch Brauen im eigenen Heim und der Zoll

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Die Gruppe der Haus- und Hobbybrauer sind eine starke Gemeinschaft. Tipps und Tricks zum hausgemachten Bier erfahren Sie hier.